Dr. Markus Nauheim LL.M. (Duke)

"Law for Entrepreneurs" (Sommersemester)

Markus Nauheim ist Partner im Münchner Büro von Gibson, Dunn & Crutcher. Er ist als Rechtsanwalt in Deutschland sowie als Attorney at Law in New York zugelassen.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf nationalen und grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen, Private-Equity-Investitionen sowie grenzüberschreitenden Joint Ventures. Er berät auch im allgemeinen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, in Fragen der Corporate Governance sowie im Zusammenhang mit Krisenmanagement und Krisenkommunikation.

Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Erfahrung in der Compliance-Beratung, insbesondere im Zusammenhang mit behördlichen, aufsichtsrechtlichen und internen Untersuchungen, sowie in den Bereichen Post-Closing und anderen Arten der Streitbeilegung und Schiedsgerichtsbarkeit.

Markus Nauheim vertritt sowohl öffentliche als auch private deutsche und internationale Unternehmen, einschließlich strategischer und finanzieller Investoren, in einer Vielzahl von Branchen, wie z. B. Technologie, Medien und Telekommunikation, Automobil, Pharmazeutika, Konsumgüter und Einzelhandel, Logistik, professionelle Dienstleistungen, Immobilien sowie Sport und Unterhaltung.

Das Handelsblatt und The Best Lawyers™ hat Markus Nauheim in ihrer Liste "Deutschlands beste Anwälte 2023/2024" in den Kategorien Gesellschaftsrecht, M&A, Prozessführung sowie Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation ausgezeichnet. Das JUVE Handbuch 2023/2024 listet Markus Nauheim als einen der häufig empfohlenen Anwälte für Gesellschaftsrecht. The Legal 500 Deutschland 2023 und The Legal 500 EMEA 2023 empfehlen ihn für Corporate, Compliance, M&A und und Private Equity.  Chambers Global 2020 zeichnet ihn als Foreign Expert für USA in den Bereichen Corporate/M&A in Deutschland aus.