Anerkennungen

Voraussetzungen:

Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind, dass die an der externen Hochschule besuchten Kurse

  • inhaltlich weitgehend äquivalent zu den vom Lehrstuhl angebotenen Veranstaltungen sind und
  • mindestens den gleichen Kursumfang (gemessen in SWS) wie die vom Lehrstuhl angebotenen Veranstaltungen aufweisen.

Vorgehensweise:

Informationen und alle Formulare zum Anerkennungsprozess ausländischer Prüfungsleistungen an der TUM School of Management finden Sie hier. Benutzen Sie für die Anerkennung dieses Formular. Alle Informationen für die Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen finden Sie hier und das dazugehörige Fromular hier.

Zur Prüfung der Anrechenbarkeit schicken Sie der Ansprechpartnerin am Lehrstuhl, Eric Wimmer, bitte in allen Fällen das entsprechende ausgefüllte Formular (siehe unten) gemeinsam mit einer detaillierten Übersicht der Kursinhalte und Lernziele zusammen mit Informationen über den Kursumfang, die ECTS-Credits und ggf. einer Literaturliste in einem pdf Dokument. Es können nur vollständig abgegebene Anträge auf Anerkennung bearbeitet werden.

Anerkennungen von Lehrveranstaltungen an ausländischen Universitäten

Alle Informationen zu Anerkennungen von Lehrveranstaltungen an ausländischen Universitäten finden Sie auch hier . Schicken Sie alle erforderlichen Unterlagen inkl. das Formular zur Anerkennung in einem pdf Dokument an Eric Wimmer.

Anerkennungen von Prüfungsleistungen, die in früheren Studiengängen erzielt wurden

Schicken Sie das Antragsformular zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (dazugehört auch ein Zeugnis oder Notenauszug) in einem pdf Dokument an Eric Wimmer. Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Ergebnis der Anerkennungsprüfung. Wenn die Veranstaltung anrechenbar ist, geben Sie bitte das Originalzeugnis gemeinsam mit einer Kopie im Sekretariat des Lehrstuhls (Raum 2407) ab. Das Original können Sie in der darauffolgenden Woche wieder im Sekretariat abholen, die Kopie wird einbehalten.

Die Meldung an die Notenverwaltung im Studiensekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erfolgt anschließend automatisch, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind und Sie alle Unterlagen eingereicht haben. Die Notenumrechnung wird von der Notenverwaltung im Studiensekretariat mittels der so genannten Bayerischen Formel (Umrechnungsformel gemäß § 6 Abs. 9 ADPO) durchgeführt. Bei Fragen zur Notenumrechnung wenden Sie sich bitte direkt an das Studiensekretariat.

Falls die Notenmeldung an das Prüfungsamt einer anderen Fakultät erfolgen soll, füllen Sie bitte das entsprechende Formular Ihrer Fakultät aus und schicken es per E-Mail an den Ansprechpartner am Lehrstuhl. Das Formular können Sie nach Bestätigung durch den Lehrstuhl im Sekretariat abholen.