Anerkennung von externen Leistungen

Hier finden Sie alle Informationen bzgl. der Anerkennung von externen Leistungen an unserem Lehrstuhl.

Der Lehrstuhl für Unternehmensführung unterstützt ausdrücklich Studenten in dem Bestreben, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu absolvieren.

Außerhalb der TUM im Ausland (und Inland) erbrachte Leistungen können im Rahmen von §6 ADPO und §16 APSO anerkannt werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist, dass keine wesentlichen Unterschiede zu einer vom Lehrstuhl angebotenen Veranstaltung hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen, d.h. die Leistungen in inhaltlicher und niveaubezogener Hinsicht gleichwertig sind. Des Weiteren müssen Sie den gleichen Kursumfang (gemessen in SWS) aufweisen.

Informationen zu den vom Lehrstuhl für Unternehmensführung angebotenen Veranstaltungen finden Sie hier.

Vorgehensweise

Informationen und Formulare zur Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen sowie zur Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen finden Sie hier  

Zur Prüfung der Anrechenbarkeit schicken Sie bitte folgende Angaben bzw. Dokumente an office.cm@mgt.tum.de:

  • Titel der Lehrveranstaltung an der ausländischen Universität und des anzurechnenden Kurses an der TUM
  • Ausgefülltes Formular zur Anerkennung
  • Aussagekräftige Zusammenfassung/ Gliederung des Inhalts und der Lernergebnisse der Veranstaltung (inkl. Prüfungsleistung)
  • Information/ Nachweis zum Umfang der Veranstaltung in Form von ECTS, SWS oder Zeitaufwand (Präsenzstunden und Eigenstudiumsstunden)

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge geprüft werden können. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von uns die Mitteilung, ob Ihnen der Kurs auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen anerkannt werden kann.

Ansprechpartner Anerkennung